Beschlussvorlage - BV/BAU/01/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Broderstorf hat beschlossen die Straße zwischen Öftenhäven und Steinfeld einschließlich der Kreuzung Öftenhäven / Steinfeld / Groß Kussewitz auszubauen. Der Entwurf der Maßnahme wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Territorialentwicklung am 23.08.2021 vorgestellt. Die Genehmigungsplanung wurde im Februar 2022 zur Genehmigung beim Landkreis Rostock eingereicht. Der Erläuterungsbericht und die Lagepläne sind als Anlage 1 beigefügt.

Am 22.03.2022 fand ein Ortstermin in Öftenhäven statt, um über die maroden Bankette und Fahrbahn im Bereich zwischen der Kreuzung Öftenhäven / Steinfeld / Groß Kussewitz und der 1. Ausweichstelle nach Öftenhäven Haus Nr. 4 zu beraten. Vorausgegangen war eine Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Territorialentwicklung am 21.03.2022. Anwesend beim Ortstermin waren Frau Elgeti, Herr Klostermann, Herr Noak, Herr Sommer, Frau Gertenbach und Herr Reuther. Es wurden die Zustände der Straße erfasst und Möglichkeiten zur Instandsetzung beraten. Dabei wurde die Meinung geteilt, dass jegliche Instandsetzung nur von geringer Dauer (ca. 6 Monate) ist, da das Wasser nicht abfließen kann und eine Ausweichstelle fehlt. Die Bankette werden ständig befahren und die Fahrbahnränder brechen aus. Es bilden sich immer wieder tiefe Schlaglöcher.

Sinnvoll wäre eine dauerhafte Instandsetzung oder die Sanierung als Vollausbau.

Dann wurde der Blick auch auf die Kreuzung gerichtet, die in der Planung der Straße zwischen Öftenhäven und Steinfeld enthalten ist. Betrachtet wurde vor Ort der Ausbau der Kreuzung und der Straße in Richtung Groß Kussewitz bis zur 1. Ausweichstelle nach Öftenhäven Haus Nr. 4. Das erschien fast allen Anwesenden als angebracht, um die Situation der maroden Straßen und der Entschärfung der gefährlichen Verkehrssituation zu lösen.

Der Ausbau sollte mindestens den Bereich von der 1. Ausweichstelle in Richtung Groß Kussewitz bis nach der geplanten Bushaltestelle Richtung Steinfeld – besser bis zu Öftenhäven Haus Nr. 1 - und in Richtung Fienstorf bis Öftenhäven Haus Nr. 7 umfassen.

Die zusätzliche auszubauende Strecke in Richtung Groß Kussewitz ist ca. 180 m lang.

Der Ausbau der Straße Öftenhäven – Steinfeld soll in 5,50 m Breite erfolgen und auch für die Anschlussfahrbahn bis zur 1. Ausweichstelle nach Haus Nr. 4 geplant werden.

Vorteile sind die Möglichkeit des Begegnungsverkehres von Fahrzeugen und die sichere Gestaltung des Rad- und Fußverkehrs. Auch eine Verlängerung der Straßenbeleuchtung bis zu Haus Nr. 4 sollte in die Planung aufgenommen werden.

Durch die Gemeinde Broderstorf wurde die Vorplanung des Ausbaus der Straße Öftenhäven – Groß Kussewitz beauftragt und vorgelegt. Das Projekt wurde seitens der Gemeinde nicht weiterverfolgt. Der Erläuterungsbericht der Vorplanung ist in Anlage 2 zur Information beigefügt.

 

Die Gemeindevertretung soll beraten, ob die Straße bis zur 1. Ausweichstelle nach Öftenhäven Haus Nr. 4 ausgebaut und in die Planung der Straße Öftenhäven – Steinfeld aufgenommen werden soll. Erforderlich ist dann eine Erweiterung des Auftrages des beauftragten Planungsbüros und die Beauftragung einer Entwurfsvermessung für den zusätzlichen Trassenabschnitt.

 

Weiter soll beraten werden, ob der Trassenabschnitt ab der 1. Ausweichstelle bei Öftenhäven Haus Nr. 4 bis Anschluss Kreuzung und der Kreuzungsausbau Richtung Steinfeld

a)     bis nach der Bushaltestelle Richtung Steinfeld oder

b)     bis Öftenhäven Haus Nr. 1

und in Richtung Fienstorf bis Haus Nr. 7 als 1. Bauabschnitt umgesetzt und die Bauleistungen ausgeschrieben werden sollen.

 

Es ist zu prüfen, ob das Projekt in einen 2. und 3. Bauabschnitt eingeteilt werden soll und die Umsetzung für die Jahre 2024 und 2025 zu planen sind. Die erforderlichen Mittel sind zu ermitteln und in die Haushaltsplanungen aufzunehmen.

Folgende Bauabschnitte werden vorgeschlagen:

  1. Anschluss am 1.BA in Öftenhäven bis einschl. Kreuzung Straße nach Bussewitz

- Ausbau in 2024

- Ausbaustrecke ca. 1.000,00 m

- Kosten ca. 1.096.548,00 Euro

  1. Von der Kreuzung der Straße nach Bussewitz bis nach Steinfeld einschl. der Bushaltestellen

- Ausbau in 2025

- Ausbaustrecke ca. 720,00 m

- Kosten ca. 794.052,00 Euro

 

 

Für das Vorhaben sollen gem. Beschluss GV 06/08/2020 in der Sitzung vom 03.06.2020 erneut Fördermittel eingeworben werden, da der Fördermittelantrag aus dem Jahr 2019 abgelehnt wurde. Nach Rücksprache mit der Fördermittelstelle beim Landkreis Rostock im März 2022 sind die Fördermittel für den ländlichen Wegebau sehr gering und reichen nur für kleine Projekte. Die Aussicht Fördermittel für 2023 einzuwerben, sind danach kaum möglich und die Umsetzung des Projektes verzögert sich immer weiter.

Die Gemeindevertretung soll beraten, ob das Vorhaben Ausbau der Straße Öftenhäven – Steinfeld auch ohne Fördermittel umgesetzt werden soll. Bei Befürwortung ist der Beschluss GV 06/08/2020 vom 03.06.2020

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 03.06.2020, dass für den Ausbau der Straße zwischen Öftenhäven und Steinfeld und für den Ausbau der Straße von Öftenhäven in Richtung Groß Kussewitz bis zur Gemarkungsgrenze erneut Fördermittelanträge gestellt werden sollen.

aufzuheben.

 

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Für die Umsetzung des Projektes ist Grunderwerb notwendig, der zurzeit noch nicht benannt werden kann.

 

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag 1

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.05.2022 den Ausbau der Straße in Richtung Groß Kussewitz zwischen der Kreuzung in Öftenhäven und der 1. Ausweichstelle nach Öftenhäven Haus Nr. 4 in 5,50 m Breite einschl. Straßenbeleuchtung.

Der Planungsauftrag mit WASTRA-Plan Ingenieurgesellschaft mbH der Verkehrsplanung für den Ausbau der Straße zwischen Öftenhäven und Steinfeld ist zu erweitern. Die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter werden bevollmächtigt den Nachtrag zu unterzeichnen.

 

 

 

Beschlussvorschlag 2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.05.2022 den Ausbau der Straße in Öftenhäven ab der 1. Ausweichstelle bei Öftenhäven Haus Nr. 4 bis Anschluss Kreuzung und der Kreuzung Richtung Steinfeld

bis ___________________________________________________________________

und in Richtung Fienstorf bis Haus Nr. 7 als 1. Bauabschnitt ohne Fördermittel umzusetzen. Die Bauleistungen sind auszuschreiben.

 

 

 

Beschlussvorschlag 3

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.05.2022 die Umsetzung des Vorhabens in weitere Abschnitte:

 

Bauabschnitt 2:

von:

bis:

Jahr der Umsetzung:

 

 

Bauabschnitt 3:

von:

bis:

Jahr der Umsetzung:

 

 

 

Beschlussvorschlag 4

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.05.2022 den Ausbau der Straße Öftenhäven – Steinfeld auch ohne Fördermittel umzusetzen und den Beschluss GV 06/08/2020 vom 03.06.2020 aufzuheben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Die Kosten des Vorhabens stellen sich wie folgt dar:

 

Bezeichnung

Kosten-
berechnung
Gesamtvorhaben
14.04.2022

Kosten-
berechung
1. BA
14.04.2022

 

 

 

Bauausführung Los 1 – Strecke Öftenhäven-Steinfeld

1.768.000,00 €

 

Bauausführung Los 2 - Kreuzung Öftenhäven

156.000,00 €

156.000,00 €

Bauausführung Los 3 – Öftenhäven Kreuzung bis Haus 4

195.000,00 €

195.000,00 €

Bauleistungen

2.119.000,00 €

351.000,00 €

 

 

 

§48 HOAI - LPH 3-9, einschl. örtl. Bauüberwachung

119.600,00 €

20.000,00 €

Nachvermessung Öftenhäven - Haus 4

1.000,00 €

1.000,00 €

Planungskosten

120.600,00 €

21.000,00 €

 

 

 

Ausgleichsmaßnahmen

in Bauleistungen enthalten

in Bauleistungen enthalten

 

 

 

Grunderwerb / Liegenschaften

25.000,00 €

6.000,00 €

 

 

 

Kontrollprüfungen

5.000,00 €

2.000,00 €

Beweissicherung

2.500,00 €

1.500,00 €

Leistungen Dritter

7.500,00 €

3.500,00 €

 

 

 

Kostenansatz - Erstattung Herr Kühl zur Kreuzungsverbreiterung bezüglich Genehmigung Biogasanlage

- 85.000,00

- 85.000,00

Gesamtkosten der Maßnahme

2.187.100,00 €

296.500,00 €

 

Auf dem Produktkonto 54100.7853200 stehen für das Vorhaben im Haushalt 2022 800.000,00 Euro zu Verfügung.

Die Finanzierung des 1. Bauabschnittes ist gesichert.

 

Die Mittel für das weitere Projekt müssen in die Haushaltsplanungen der kommenden Jahre entsprechend eingestellt werden.

 

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