Beschlussvorlage - BV/LIE/597/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

In der letzten Gemeindevertretersitzung am 02.11.2022 wurde über die unzufriedene Leistung der Reinigungsfirma im Vereinsgebäude SV Pastow beraten. Die Gemeindevertreter sprachen sich einstimmig dafür aus, dass der Vertrag zum 31.03.2023 fristgerecht im Dezember 2022 gekündigt werden soll.

 

Es muss in diesem Zusammenhang jedoch die Frage geklärt werden, wie weiter mit der Reinigung verfahren wird.

Es handelt sich um ein gemeindeeigenes Gebäude, daher sollte sichergestellt werden, dass die Reinigung fachmännisch erfolgt. Ratsam ist, dass die Reinigung weiterhin im Auftrag der Gemeinde erfolgt. In diesem Fall ist eine Ausschreibung unumgänglich.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

keine

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.12.2022, dass der Vertrag zur Unterhaltsreinigung vom 16.03/2017/24.03.2017 zwischen der Gemeinde Broderstorf und der Reigenia Service GmbH & Co.KG für das Objekt: Vereinsgebäude in 18184 Broderstorf OT Pastow, Bornkoppelweg 2, fristgerecht zum 31.03.2023 gekündigt wird.

 

Die Bürgermeisterin und der erste stellvertretende Bürgermeister werden bevollmächtigt, die Kündigung zu unterschreiben.

 

Das Amt Carbäk wird beauftragt, die Ausschreibung der Reinigungsleistungen (ab 01.04.2023) auszuschreiben. Der Vorstand des SV Pastow ist über die Ausschreibung zur informieren.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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