Beschlussvorlage - BV/BAU/191/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeindvertretung Poppendorf hat in ihrer Sitzung am 18.05.2020 beschlossen die Maßnahmen WAUN-0600-M32 – Rückbau Wehr Poppendorf und Regelung Wasserverteilung zu Gunsten des Umfluters und WAUN-0600-M33 – Opitmierung des Umfluters gem. der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) umzusetzen, mit dem Ziel den guten ökologischen und guten chemischen Zustand im Gewässer zu erreichen.

Die Planungsleistungen für die Ingenieurbauwerke und die Tragwerksplanung wurden beauftragt.

Der Projektablauf wurde immer wieder unterbrochen und ist begründet in fehlender Beteiligung bei Ausschreibungen der Planungsleistungen und vor allem in der Befürchtung der Anlieger und der Gemeinde, dass die Reduzierung der Wasserzufuhr zum Teich zu dessen Verschlammung und zum Verlust des Teiches führen könnte. Der Teich wie auch der Park sind Teil des Denkmales um das Gutshaus und haben für Poppendorf große Bedeutung. In mehreren Runden wurden die Verhältnisse und Ziele der einzelnen Beteiligten erörtet, beraten und nach Lösungsmöglichkeiten gesucht.

Um Klarheit zu erreichen, wurde die Ermittlung des ökologisch begründeten Mindestabflusses des Umfluters beauftragt. Mit dem Bericht konnte der Bestand anhand biotischer und abiotischer Gewässerfaktoren dargestellt, der ökoligische Mindestwasserabfluss ermittelt und Maßnahmen zur Defizitableitung vorgestellt werden. Der Bericht ist als Anlage beigefügt.

In der Planungsberatung mit allen Beteiligten am 13.01.2023 wurde auf Grundlage des Berichtes zur Berechnung des ökologischen Mindestabflusses für den Peezer Bach in Poppendorf festgelegt, dass das vorhandene Wehr zurückgebaut, ein Absperrbauwerk im Zulauf zum Teich errichtet und die Zielfischart der Aal ist.

Mit diesen Vorgaben wurden die Planungsparameter vorgegeben und der anliegende Entwurf erarbeitet. Der Entwurf ist als Arbeitsfassung zu werten, da die Prüfung noch nicht abschließend und auch noch keine endgültigen Angaben zum Verbau der geschlossenen Wasserhaltung erfolgen konnten. Die Planung ist dargestellt und beschrieben. Wesentliche Änderungen am Entwurf können ausgeschlossen werden, so dass die vorgelegte Fassung als Entwurf gewertet werden kann.

Der Entwurf sieht den Rückbau des vorhandenen Verteilerbauwerks vor. Das Wehr wird komplett zurückgebaut. Die Spundwände der Wasserverteilung werden gezogen.

Zur Regulierung der zukünftigen Wasserverteilung zwischen Teich und Umfluter wird ein Absperrbauwerk im Zulauf zum Teich errichtet. Die Wasserverteilung erfolgt zugunsten des Umfluters, um die Durchwanderbarkeit des Peezer Baches für Fische und Makrozoobenthos zu ermöglichen.

Das Absperrbauwerk besteht aus einer Dammbalkenanlage, dessen Höhe bei 33,56 m NHN liegt und in den Monaten Juli bis Sptember auf 33,50 m NHN reduziert werden kann, um die Frischwasserzufuhr in den Teich auch bei Niedrigwasser zuzulassen.

Die Maßnahme M33 – Optimierung des Umfluters erfolgt durch Steinumlagerungen und einzelnen Verbreiterungen im Gerinne.

Der Erläuterungsbericht und die Planunterlagen des Entwurfes sind der Anlage zu entnehmen.

 

Die Kostenentwicklung des Projektes beträgt in den vergangenen 3 Jahren das 2,4-fache.

Diese Kostensteigerung ist sehr hoch. Spiegelt aber die Entwicklung des Marktes und des Projektes selbst wieder.

Wird das Projekt jetzt beendet, können keine Fördermittel gem. WasserFöRL eingeworben werden, da zur Antragstellung die Genehmigungsplanung vorzulegen ist. Grundlage der Genehmigungsplanung ist die Entwurfsplanung, die mit dieser Vorlage beschlossen werden soll.

Erfolgt keine Zuwendung für das Vorhaben, wird es gem. Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.05.2020 nicht umgesetzt.

Die Gemeindevertretung wird gebeten den Entwurf zu beschließen. Ziel ist es, die Genehmigungsplanung zu erreichen, um den Fördermittelantrag vollständig einzureichen.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Betroffen sind die Flurstücke 390 und 391, Flur 1, Gemarkung Poppendorf, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden.

Für die Baustraße wird eine vorübergehende Benutzung des Flurstückes 393, Flur 1, Gemarkung Poppendorf notwendig, das sich in privaten Eigentum befindet.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 20.03.2023 die Umsetzung des vorgestellten Entwurfes unter der Voraussetzung, dass für das Projekt Fördermittel zugeteilt werden.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Die Maßnahme ist im Haushalt mit der Investitionsnummer 5520018011.2 geführt.

Im Haushaltsjahr 2023 stehen derzeit rund 319.000,00 Euro zur Verfügung.

Die Kostenberechnung der Baukosten liegt der Anlage bei.

Die Kosten ergeben sich wie folgt:

 

Kostenstelle

Kostenplanung

- Euro –

einschl. Umsatzsteuer

Baukosten

261.000,00

Planungskosten

85.000,00

Gesamtkosten

346.000,00

 

Es steht ein Fehlbetrag von 27.000,00 Euro aus.

Zur Sicherung der Finanzierung werden die Mittel gedeckt aus der Investition 5410018010.2.

In der Investition 5410018010.2 – Erschließung B-Plan 2.3 stehen im HHJ 2023 Mittel zur Deckung des Fehlbetrages in Höhe von 27.000,00 Euro zur Verfügung, da die Bauleistungen für das Vorhaben vor 2024 nicht ausgeführt werden. Dieser Betrag wird für die Erschließung des B-Planes 3.2 in der Planung des Haushaltes 2024 wieder neu eingestellt,

 

Ein Antrag auf Förderung gem. der WasserFöRL ist gestellt. Die Förderhöhe beträgt 90%. Die Genehmigungsplanung muss noch in 2023 beim Fördermittelgeber eingereicht werden, um den Zuwendungsbescheid erlangen zu können, da die Förderrichtlinie 2025 ausläuft. Eine Garantie, dass eine Förderung gegeben wird, besteht nicht.

 

Im Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.05.2020 ist festgelegt, dass das Vorhaben nur mit Fördermittel umgesetzt werden soll. Diese Festsetzung wird im Beschluss dieser Vorlage als Vorraussetzung definiert.

 

Projektausgabenstand:

Beauftragte Leistungen: 70.869,37 Euro

Bereits abgerechnete Leistungen: 22.122,41 Euro

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...