Beschlussvorlage - BV/BAU/195/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Der Kreuzungsbereich Albertsdorfer Weg, Ecke Fienstorfer Mühle ist eine stark befahrene Kreuzung im OT Fienstorf.

In diesem Kreuzungsbereich kommt erschwerend dazu, dass an dieser Stelle oft für den Gegenverkehr auszuweichen ist (beidseitig), da die Straße nicht die Breite für ein sicheres aneinander vorbeifahren inne hat.

 

Dieses Ausweichen bedeutet, dass der wartende Verkehrsteilnehmer (PKW, Kleintransporter, Transporter, große Landmachinen) den befestigten, asphaltierten Straßenkörper seitlich überfahren muss (siehe bitte Bild, gelb-rot markiert) und dadurch den unbefestigten seitlichen Fahrbahnbereich regelmäßig stark belastet. Hinzukommt, dass die Witterung, wie Regen, Sonne, Wind etc., diesen Bereich ebenfalls stark belastet. Das in Summe lässt den Seitenbereich auswaschen und tiefe Seitengräben entstehen.

 

Aktuell verhält es sich so, dass die ausgewaschen, tiefen Seitengräben und das weitere Befahren der o.b. Bereiche durch die Verkehrsteilnehmer zur Folge hat, dass die Straßenkanten des Straßenkörpers anfangen einzureißen und über kurz oder lang abrechen werden.

Um hier die Schadensentwicklung stoppen zu können, die Instandsetzungskosten nicht explodieren zu lassen, welche sich aktuell auf ca. 9.000 € brutto belaufen, ist eine zeitnahe Instandsetzung des Kreuzungsbereiches unbedingt notwendig.

 

Sie als Gemeinde unterliegen dem Vergaberecht, so dass die Instandsetzung des Kreuzungsbereiches ausgeschrieben werden muss.

Gemäß § 3 VOB/A erfolgt die Vergabe von Bauleistungen nach Öffentlicher Ausschreibung, Beschränkter Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder nach Freihändiger Vergabe.

 

Für eine schnelle Umsetzung der Maßnahme und einer zeitnahen Auftragserteilung ist zu empfehlen, dass die Gemeindevertretung die Bürgermeisterin und einer ihrer Stellvertreter ermächtigen, den Auftrag nach der Ausschreibung an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter zu erteilen bzw. zu unterschreiben.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

keine

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2023 die Ausschreibung für „die Befestigung und den Ausbau (Instandsetzung) des Kreuzungsbereiches „Albertsdorfer Weg, Ecke Fienstorfer Mühle“ mittels einer Freihändigen Vergabe gemäß § 3 VOB/A.

 

Die Bürgermeisterin und einer ihrer Stellvertreter werden ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter nach der Ausschreibung zu erteilen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Für Unterhaltung der Straßen ist auf dem Produktkonto 54100-5233800 für das Haushaltsjahr 2023 555.555,00 € für verschiedenste und notwendige Maßnahmen geplant. Die Finanzierung ist gesichert.

Reduzieren

Anlagen

Loading...