BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/Käm/394/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Gemäß § 47 KV M-V wurde in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen des Amtes Carbäk die Haushaltssatzung r das Haushaltsjahr 2022 und der dazugehörige Haushaltsplan der Gemeinde Poppendorf erarbeitet.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 29.11.2021 die laut Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den dazugehörigen Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 29.11.2021 als wesentliche Produkte für das Haushaltsjahr 2022

 

28100 (Heimat- und sonstige Kulturpflege)

54100 (Gemeindestraßen)

61100 (Steuern, Allgemeine Zuweisungen, Allgemeine Umlagen)

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Ergebnishaushalt 2022 weist ein Jahresergebnis von 135.400 EUR aus. Der Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr beträgt 1.356.901 EUR.

In Summe ergibt sich ein Überschuss von 1.492.301 EUR und folglich ein ausgeglichener Haushalt für das Jahr 2022 gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V.

 

Der Finanzhaushalt 2022 weist einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von 18.500 EUR aus. Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsvorjahres beträgt 5.681.889 EUR.

In Summe ergibt sich ein Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres von 5.700.389 EUR und folglich ein ausgeglichener Haushalt für das Jahr 2022 gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V.

 

Der Haushalt der Gemeinde Poppendorf beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen, daher kann er nach Beschluss veröffentlicht werden.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

 

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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