Informationsvorlage - IV/BAU/22/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Antragstellerin beantragt den Umbau des Hanse-Outlets-Centers, die teilweise Neuaufteilung mit neuer Mall-Struktur zur Erschließung der inneren Ladeneinheiten für 43 Mieteinheiten, die äußere Kubatur bleibt größtenteils erhalten auf dem Grundstück in der

Gemarkung: Neuendorf Flur: 1  Flurstücke: 197/3, 198/2, 200/9

Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 der Gemeinde Broderstorf. Die baurechtliche Beurteilungsgrundlage bildet § 30 BauGB. Demnach sind Bauvorhaben zulässig, wenn sie den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprechen und die Erschließung gesichert ist.

Genehmigungsbehörde für gewerbliche Vorhaben im B-Plan-Gebiet ist die Untere Bauaufsichtsbehörde, der Landkreis Rostock.

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ist nicht erforderlich. Die Bauvorlagen wurden zur Kenntnisnahme übersandt.

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Keine

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

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