Beschlussvorlage - BV/LIE/595/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung Mietvertrag zwischen Gemeinde Broderstorf und Bürger- und Kulturverein Broderstorf e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HBA/SG Liegenschaftsamt
- Bearbeiter:
- Fanny Lichtenstein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss Broderstorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport Broderstorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Broderstorf
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Entscheidung
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07.12.2022
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Sachverhalt
In der Sitzung des Hauptausschusses am 01.11.2022 wurde angesprochen, dass der Bürger- und Kulturverein Broderstorf e.V. sich, wie der SV Pastow e.V., mit 10 % an den Betriebskosten für das von ihm gemietete Dorfgemeinschaftshaus beteiligen soll.
Um die 10 %-ige Umlage vollziehen zu können, ist die Änderung des Mietvertrages notwendig.
Vorgeschlagen wird die Betriebskostenumlage für folgende Kosten:
Grundsteuer
Versicherungen
Grundstücks- und Grünanlagenpflege
Sicherheitsdienst/Aufschaltung Alarmanlage
Wartungen aller Art
Wartung ortsveränderliche Elektrogeräte, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden
Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:
keine
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.12.2022, dass der Mietvertrag vom 26.03.2013 zwischen der Gemeinde Broderstorf und dem Bürger- und Kulturverein e.V. dahingehend wird, dass folgende Betriebskosten in Höhe von 10 % an den Bürger- und Kultverein e.V. umgelegt werden (= 2. Änderung des Mietvertrages):
Grundsteuer
Versicherungen
Grundstücks- und Grünanlagenpflege
Sicherheitsdienst/Aufschaltung Alarmanlage
Wartungen aller Art
Wartung ortsveränderliche Elektrogeräte, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden
Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden bevollmächtigt, die 2. Änderung zum Mietvertrag vom 26.03.2013 zwischen der Gemeinde Broderstorf und dem Bürger- und Kulturverein Broderstorf e.V. zu unterschreiben.
