Beschlussvorlage - BV/BAU/71/2022-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Gemeinde Roggentin wird der Schulbusverkehr über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als Pflichtaufgabe durch den Landkreis Rostock veranlasst. Getätigt wird dieser durch die rebus Regionalbus Rostock GmbH.

Der Landkreis hat im Rahmen des § 113 SchulG M-V zur Schülerbeförderung und Erstattung von Aufwenundungen eine Satzung erlassen, die Grundlage der Schülerbeförderung ist (siehe Anlage 3).

Der Schulbus- und öffentliche Personennahverkehr in Fresendorf soll laut Schreiben der rebus Regionalbus Rostock GmbH vom 04.11.2021 und 06.10.2022 zum 01.01.2023 eingestellt werden. In der Beschlussvorlage BV-BAU-71-2022 (siehe Anlage) wurde der Sachverhalt bereits dargestellt und in den Sitzungen des Ausschusses für Ordnung, Umwelt, Ortsteilgestaltung, Verkehr am 07.03.2022 und 09.05.2022 sowie in der Gemeindevertretung am 28.03.2022 behandelt. Die Gemeinde hat sich in den Gremien verständigt, die Bedingungen für die Durchfahrt der Busse in der Ortsdurchfahrt zu verbessern, um den Busverkehr in der Ortschaft zu erhalten

Im Jahr 2022 wurden die Lichtraumprofile in der Straße freigeschnitten, die Kurvenvergrößerung und Auspflasterung der Fahrbahn im Bereich Zum Hopfenhof / Betonspurbahn vorgenommen und die Errichtung eines Fahrgastunterstandes an der Bushaltestelle veranlasst.

Diese Maßnahmen zur gesicherteren Befahrung der Straße wurden in einem Schreiben der rebus und dem Landkreis Rostock im November 2022 vorgestellt. In der Folge haben sich alle Beteiligten am 24.11.2022 in der Amtsverwaltung des Landkreises beraten. Das Protokoll ist in Anlage 2 beigefügt. Beraten wurden Lösungsansätze für die dauerhafte Gewährleistung des Schulbusverkehrs und ÖPNV mit 18,75 m-Bussen. Der Einsatz von kleineren Bussen wird aus wirtschaftlichen Gründen seitens des Landkreises ausgeschlossen.

Es wurden in der Beratung 2 Möglichkeiten für den Erhalt des Schulbusverkehrs und ÖPNV in Fresendorf festgestellt:

Varainte1: Ausbau der Ortsdurchfahrt Fresendorf einschl. barrierefreie Bushaltestelle

Variante 2: Neubau einer Buswendeschleife einschl. barrierefreie Bushaltestelle am Ortseingang von Fresendorf

Als Variante 3 kommt noch die freiwillige Bereitstellung eines Fahrdienstes zwischen Fresendorf und Kösterbeck durch die Gemeinde Roggentin für die Schüler in Betracht.

Zugesagt wurde seitens der rebus und des Landkreises die Bedienung des Schulbusverkehrs und ÖPNV in Fresendorf vom 03.01.2023 bis zum Ende der Sommerferien 2024, vorbehaltlich des Beginns des Planungsprozesses und der Umsetzung der beratenen Maßnahmen.

Die Gemeindevertretung soll beraten, wie weiter mit dem Schulbusverkehr und der ÖPNV-Infrastruktur in Fresendorf verfahren werden soll.

Betrachtung der Varianten:

Variante 1 - Ausbau der Ortsdurchfahrt Fresendorf einschl. barrierefreie Bushaltestelle

 - für die Gewährleistung der Ortsdurchfahrt muss die Straße um mindestens ca. 0,50 m verbreitert, die Böschungen abgefangen bzw. ausgebaut und Ausweichtaschen gebaut werden

 - für diese Variante ist Grunderwerb fast in der gesamten Ortsdurchfahrt notwendig, in Abhängigkeit von der technischen Umsetzung

 - während der Bauzeit kommt es zu starken Einschränkungen des Verkehrs in der Ortslage insbesondere für die Ver- und Entsorgungsfahrzeuge, der Busverkehr könnte nicht fahren

 - die Bauzeit ist länger gegenüber der Variante 2

 - die Fahrzeit und --strecke der Busse durch die Ortslage ist länger und bedeutet Zeitverlust im Linienverkehr

 

Variante 2 - Neubau einer Buswendeschleife einschl. barrierefreie Bushaltestelle am Ortseingang von Fresendorf

 - am Ortseingang wird auf der derzeitigen nördlichen Ackerfläche eine Wendeschleife gebaut

 - der Busverkehr bleibt zukünftig außerhalb des Ortes und im Ort müssen keine Veränderungen vorgenommen werden; der derzeitige dörfliche Charakter bleibt unberührt

 - es ist Grunderwerb notwendig

 - die Bauzeit gegenüber Variante 1 ist geringer

 - es kommt zu keinen Einschränkungen innerhalb der Ortslage während der Bauzeit

 - die Fahrzeit und –strecke der Busse ist geringer gegenüber Variante 1

 - für einen zukünftigen Ruf-Bus-Verkehr ist diese Variante auf Grund der kürzeren Fahrzeit attraktiver gegenüber der Variante 1

 - Ver- und Entsorgungsfahrzeuge können ungehindert fahren ohne Einschränkungen oder Mehraufwendungen durch die Berücksichtugung des ÖPNV-Busverkehres

 

Variante 3 – Einrichtung eines freiwilligen Fahrdienstes zwischen Fresendorf und Kösterbeck

 - es wird ein freiwilliger Fahrdienst durch die Gemeinde Roggentin beauftragt, der die Schulkinder von Fresendorf zur Bushaltestelle in Kösterbeck bringt und wieder zurück, pro Tag fährt der ÖPNV-Bus derzeit 3-mal durch Fresendorf (1 x morgens und 2 x nachmittags)

 - es kann ein Personentransporter eingesetzt werden

 - es sind keine weiteren Baumaßnahmen und kein Grunderwerb notwendig

 - der Schulbusverkehr und der ÖPNV werden Fresendorf nicht mehr bedienen

 - da der Schulbusverkehr und der ÖPNV keine Pflichtaufgaben der Gemeinde sind, kann der Fahrdienst für die Schüler nur eine freiwillige Leistung der Gemeinde sein und nach deren Haushaltslage bereitgestellt werden

 

Gesamtbetrachtung der Varianten

Am wirtschaftlichsten und nachhaltigsten ist die Errichtung einer Wendeschleife am Ortseingang (Variante 2). Zum einen sind die Kosten der Maßnahme am Geringsten und mit der Bereitstellung der Wendeanlage ist der zukünftigen ÖPNV auch in Fresendorf ausbaufähig und kann zum Klima- und Ressourcenschutz beitragen.

 

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Variante 1 - Ausbau der Ortsdurchfahrt Fresendorf einschl. barrierefreie Bushaltestelle

Für die Maßnahme müssen Flächen für die Straße, Ausweichtaschen und Böschungen erworben werden, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden können.

 

Variante 2 - Neubau einer Buswendeschleife einschl. barrierefreie Bushaltestelle am Ortseingang von Fresendorf

Die Buswendschleife soll auf dem Flurstück 86, Flur 1, Gemarkung Fresendorf errichtet werden, welches in Privatbesitz ist.

Für die Buswendeschleifen werden ca. 900 m² Fläche benötigt.

Mit den Eigentümern der Fläche sind Gespräche und Verhandlungen aufzunehmen.

 

Variante 3 – Einrichtung eines Fahrdienstes zwischen Fresendorf und Kösterbeck

Bei dieser Variante gibt es keine Auswirkungen auf Liegenschaften.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag 1

Die Gemeindevertretung Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 23.01.2023 die Anbindung Fresendorfs an den Schulbus- und öffentlichen Personennahverkehr zu erhalten und die Maßnahmen der Variante 1 - Ausbau der Ortsdurchfahrt Fresendorf einschl. barrierefreie Bushaltestelle umzusetzen.

Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gem. HOAI 2021 sind auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die einzelnen Leistungsphasen sind schrittweise in Abhängigkeit der Genehmigungsfägigkeit der Maßnahmen zu beauftragen. Die Leistungen der Entwurfsvermessung und der Baugrunduntersuchungen sind zu beauftragen. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, die Aufträge zu unterzeichnen.

 

 

 

Beschlussvorschlag 2

Die Gemeindevertretung Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 23.01.2023 die Anbindung Fresendorfs an den Schulbus- und öffentlichen Personennahverkehr zu erhalten und die Maßnahmen der Variante 2 - Neubau einer Buswendeschleife einschl. barrierefreie Bushaltestelle am Ortseingang von Fresendorf umzusetzen.

Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gem. HOAI 2021 sind auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die einzelnen Leistungsphasen sind schrittweise in Abhängigkeit der Genehmigungsfägigkeit der Maßnahmen zu beauftragen. Die Leistungen der Entwurfsvermessung und der Baugrunduntersuchungen sind zu beauftragen. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, die Aufträge zu unterzeichnen.

 

 

 

Beschlussvorschlag 3

Die Gemeindevertretung Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 23.01.2023 die freiwillige Bereitstellung eines Fahrdienstes zwischen Fresendorf und Kösterbeck (Variante 3) durch die Gemeinde Roggentin, vorausgesetzt die Gemeinde Roggentin kann die notwendigen Haushaltsmittel bereitstellen, mit dem Ziel, die Schüler aus Fresendorf zur nächsten Bushaltestelle des Schülerbusverkehres in Kösterbeck und wieder zurück zu befördern, wenn der Schulbusverkehr und ÖPNV in Fresendorf seitens des Landkreises Rostock nicht mehr bedient wird.

Der Fahrdienst ist auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, wenn die Finanzierung im Haushalt gesichert ist. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Variante 1 - Ausbau der Ortsdurchfahrt Fresendorf einschl. barrierefreie Bushaltestelle

sowie

Variante 2 - Neubau einer Buswendeschleife einschl. barrierefreie Bushaltestelle am Ortseingang von Fresendorf

 

Die Kosten der Varianten 1 und 2 stellen sich nach einer groben Schätzung für das gesamte Projekt wie folgt dar:

 

Bezeichnung

Variante 1

Kostenschätzung
02.01.2023

Variante 2

Kostenschätzung

01.03.2022

 

[ brutto ]

[ brutto ]

Bauleistungen

232.000,00 €

167.000,00 €

Bauleistungen

232.000,00 €

167.000,00 €

 

 

 

§48 HOAI - LPH 1-9, einschl. örtl. Bauüberwachung

33.000,00 €

23.100,00 €

Vermessung

6.500,00 €

1.500,00 €

Baugrund

7.500,00 €

4.500,00 €

Planungskosten

47.000,00 €

29.100,00 €

 

 

 

Summe Bau- und Planungskosten

279.000,00 €

196.100,00 €

 

 

 

Ausgleichsmaßnahmen

14.000,00 €

14.000,00 €

Grunderwerb / Liegenschaften

8.000,00 €

5.000,00 €

Kontrollprüfungen

3.500,00 €

2.500,00 €

Beweissicherung

4.500,00 €

0,00 €

Leistungen Dritter

30.000,00 €

21.500,00 €

Sicherheit / Rundung

1.000,00 €

2.400,00 €

Gesamtkosten der Maßnahme

310.000,00 €

220.000,00 €

 

Für die Ingenieurleistungen der Verkehrsplanung der Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI 2021, die Vermessungsleistungen und die Baugrunduntersuchung werden Kosten veranschlagt mit:

Variante 1: 20.000,00 Euro

Variante 2: 11.000,00 Euro

 

Im Haushalt 2023 sind Mittel für das Vorhaben unter der Investition 5410023002.1 in Höhe von 50.0000,00 Euro eingestellt und für das Haushaltsjahr 2024 sind noch einmal 160.000,00 Euro geplant.

Damit ist die Finanzierung der Ingenieurleistungen der Verkehrsplanung der Leistungsphasen 1 und 2 sowie die Kosten der Vermessung und der Baugrunduntersuchung für die Varianten 1 und 2 gesichert. Bei Umsetzung des Projektes sind die Mittel für das Haushaltsjahr 2024 anzupassen.

 

Variante 3 – Einrichtung eines freiwilligen Fahrdienstes zwischen Fresendorf und Kösterbeck

Es werden voraussichtlich folgende Mittel für den Fahrdienst benötigt:

ca. 195 Schultage / Jahr x 250 Euro / Tag = 48.750,00 Euro (einschl. Umsatzsteuer).

 

Es werden pro Jahr für den Fahrdienst ca. 50.000,00 Euro benötigt.

Diese Mittel können im Haushaltsjahr 2023 gedeckt werden (aus 54100.5233800) und sollen in die zukünftigen Haushalte dauerhaft eingestellt werden, sofern die jeweilige Haushaltslage der Gemeinde dies zulässt.

 

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