Beschlussvorlage - BV/BAU/265/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Ortslage Broderstorf sind derzeit die Spielplätze am Kottwiesenring und im Bereich Moorweg 3 vorhanden. Beide Spielplätze sind schon sehr in die „Jahre gekommen“. Zudem wird der Spielplatz im Moorweg noch durch die geplante Erweiterung der Kinderkrippe verkleinert.

Der Spielplatz im Kottwiesenring in Broderstorf ist sehr verschlissen und eine Neugestaltung des Platzes ist von Vertretern des Ausschusses für Soziales, Kultur und Sport der Gemeinde Broderstorf beraten worden.

Auf dem Spielplatz befinden sich derzeit eine Reifenschaukel, ein Kletterturm mit Rutsche und eine Tischtennisplatte. Dazu kommen noch 3 Bänke und 2 Balancierbalken.

Zur Beratung über die Erneuerung des Spielplatzes wurde auch ein Spielplatzerrichter eingeladen und 2 Varianten erarbeitet, die der Anlage beigefügt sind.

 

Es ist vorgesehen die Spielplatzfläche im Kottwiesenring 3-teilig zu gestalten in

  1. Spielplatz - mit Trampolin, Steh- oder Drehwippe, Reckanlage, Nestschaukel und einer Kombinationsspielanlage (Nutzung ab 3 Jahre)
  2. Ninjaparcour – mit 5 Elemente (Nutzung ab 6 Jahre)
  3. Fitnessgeräte – 3 Stück (Nutzung ab 10 Jahre)

 

Es werden bewusst Geräte für alle Altersgruppen aufgestellt, um Kindern, Erwachsenen und Senioren die Möglichkeit zu bieten, sich zu bewegen, zu treffen und soziale Kontakte zu knüpfen. Mit der Bebauung im Tüftenweg werden junge Leute mit Kindern neue Bürger in Broderstorf und die Gemeinde kann mit dem Spiel- und Fitnessplatz die erhöhte Nachfrage an Spiel- und Bewegungsraum sowie einem sozialenTreffpunkt nachkommen.

Die Größe des Areals lässt eine notwendige Strukturierung in einen Fitnessbereich, einen Spielplatzbereich und einen Bereich für den Ninjaparcour zu. So ist ein Nebeneinander der unterschiedlichen Nutzer möglich.

 

Zur weiteren Ausstattung sollen noch Sitzgelegenheiten, Abfallsammler, Fahrradständer und Tafeln zur Bedienung der Fitnessgeräte gehören.

 

Die Ausstattungen und Geräte des Spiel- und Fitnessplatzes sollen nachhaltig sein in der Produktion und der Verwertung nach der Nutzung, um dem Klimaschutz und dem Verbrauch an Ressourcen gerecht zu werden.

 

Die Ausschreibung muss gem. den Vergabevorschriften produktneutral erfolgen. Daher können die dargestellten Geräte nur als beispielhaft betrachtet werden.

 

Die Varianten stellen sich wie folgt dar:

 

Variante 1

 

Spielplatzbereich:

- 2 St. Sprunggeräte (Trampolin), Sprungfläche 100 x 100 cm, ebenerdig

- 1 St. 2er-Reck

- 1 St. 2er-Drehwippe

- 1 St. Nestschaukel, für Kinder ab 2 Jahre

- 1 St. Spielkombination mit Rutsche, Kletterstange, Brücke, 2 Aufstiegen und Seilwand – Ausführung der Natur angelehnt

 

Ninjaparcour:

- 1 St. Stoppuhr, solarbetrieben

- 1 St. Sprungbretter, 5-Sprung

- 1 St. Rampe, mit Seil, Vorderseite eben, Rückseite mit Seilen

- 1 St. Bewegliche Balancierbrücke, mit Seilen und Trittplatten

- 1 St. Sprung-Seilelement

- 1 St. Parcourwand, mit fester Wand und Rutschstange

 

Fitnessgeräte

(- 1 St. Air Waker –Alternative)

(- 1 St. Ellipsentrainer – Alternative)

- 1 St. Stepper

- 1 St. Rudergerät

- 1 St. Schulterpresse

 

Variante 2

 

Spielplatzbereich:

- 2 St. Sprunggeräte (Trampolin), Sprungfläche 100 x 100 cm, ebenerdig

- 1 St. 2er-Reck

- 1 St. 2er-Stehwippe

- 1 St. Nestschaukel, ab 2 Jahre

- 1 St. Spielkombination mit Rutsche, Kletterstange, Brücke, 2 Aufstiegen und Seilwand – Ausführung bunt und zeitgemäß

 

Ninjaparcour:

- 1 St. Stoppuhr, solarbetrieben

- 1 St. Sprungbretter, 5-Sprung

- 1 St. Rampe mit Seil, Vorderseite eben, Rückseite mit Seilen

- 1 St. Bewegliche Balancierbrücke, mit Seilen und Trittplatten

- 1 St. Sprung-Seilelement

- 1 St. Parcourwand, mit fester Wand und Rutschstange

 

Fitnessgeräte

(- 1 St. Air Waker –Alternative)

(- 1 St. Ellipsentrainer – Alternative)

- 1 St. Stepper

- 1 St. Rudergerät

- 1 St. Schulterpresse

Die Varianten unterscheiden sich in den Ausführungen der Spielkombinationen und der Wippen.

 

Die Gemeindevertretung soll über die Erneuerung des Spielplatzes beraten und festlegen, ob die Erneuerung erfolgen soll und welche beispielhafte Variante umgesetzt werden soll.

 

Im Zuge des Projektes soll im Parkbereich des Kottwiesenringes der Umwelt – und Naturschutz gefördert werden, in dem Brut- und Nistkästen angebracht, ein Insektenhotel und eine Beschilderung von heimischen Pflanzen aufgestellt werden.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

Der Spiel- und Fitnessplatz wird auf dem Flurstück 131, Flur 1, Gemarkung Broderstorf errichtet, das sich in Eigentum der Gemeinde Broderstorf befindet. Der Bereich ist im B-Plan 7/8 der Gemeinde Broderstorf als Spielplatz ausgewiesen und erfüllt damit baurechtliche Vorgaben.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.10.2023, dass der Spielplatz Kottwiesenring in Broderstorf neugestaltet und ein Spiel- und Fitnessplatz errichtet werden soll.

Es sollen Spiel- und Fitnessgeräte in Anlehnung an die Variante _____ aufgestellt werden.

 

Die Bauleistungen sind öffentlich auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden bevollmächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.

 

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Finanz. Auswirkung

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Die Kostenschätzung stellt sich wie folgt dar:

 

Spiel- und Fitnessgeräte einschl. Erdarbeiten 110.000,00 Euro

Bodenbelag für Fitnessgeräte 6.500,00 Euro

Bänke, Tafeln Fitnessgeräte, Fahrradständer               6.000,00 Euro

Bauleistungen gesamt 122.500,00 Euro

 

Brut- und Nistkästen, Insektenhotel, Beschilderungstafel 1.500,00 Euro

 

Sicherheit und Rundung                              6.000,00 Euro

 

Gesamtkosten Maßnahme 130.000,00 Euro

 

Für das Vorhaben müssen in den Haushalt 2024 Mittel eingestellt werden:

- 36600.0960000.785900 = 128.500,00 Euro

- 55100.5238000 = 1.500,00 Euro

 

Bereits im Juni wurde für das Vorhaben der Projektbogen für eine LEADER – Förderung eingereicht. Wenn das Projekt zur Förderung zugelassen wird, können Fördermittel bis zu 90 % der Projektkosten eingeworben werden. Die LEADER-Förderung setzt sich aus 80% EU-Mitteln (ELER-Fonds) und 20% nationaler Kofinanzierung zusammen. Die Kofinanzierung trägt der Projektträger selbst. Damit beträgt der Eigenanteil der Gemeinde mind. 30 % der Gesamtkosten, wenn Fördermittel bewilligt werden.

 

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Anlagen

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