BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/HRA/172/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

 

Der vorliegende Entwurf zur 2. Änderung der Richtlinie zur Kultur und Sportförderung in der Gemeinde Poppendorf wurde am 12.09.2019 vom Sozialausschuss entworfen.

 

Inhaltlich werden die möglichen Antragsteller neben Kita und Schulen auf eingetragene Vereine mit Sitz in der Gemeinde Poppendorf begrenzt.

Die Regelungen im Abs. I [Allgemeine Grundsätze] sind eindeutig gefasst und daher rechtlich nicht angreifbar.

 

Das Gesamtgefüge der Richtlinie ist jedoch noch auf einen größeren Kreis von Antragstellern ausgerichtet und dadurch widersprüchlich.

Die insofern aufgefallenen Stellen sind in der beigefügten Lesefassung grün geschrieben. Hier bedarf es ggf. noch einer Änderung der Absätze III und V.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 04.11.2019 die 2. Änderung der Richtlinie zur Kultur- und Sportförderung der Gemeinde Poppendorf gemäß anliegendem Entwurf mit folgenden Änderungen:

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

keine

 

 

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Anlagen

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