BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/175/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf hat in Ihrer Sitzung am 20.06.2016 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 3-2 der Gemeinde Poppendorf beschlossen.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung hat die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock ihre Zustimmung zur Planung nicht erteilt, da der erforderliche Ausgleich für den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft nicht gesichert ist.

Die Untere Naturschutzbehörde begründet ihre Ablehnung damit, dass für das von der Gemeinde in Aussicht genommene Ökokonto weder ein Antrag noch eine Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde vorliegt.

 

Um ein Ökokonto anzulegen, muss ein Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 1000,00 EUR (Stand Juni 2018). Die Flächen müssen dabei dauerhaft als Ökokonto gesichert werden. Ökopunkte für den B-Plan Nr. 3-2 können nur angerechnet werden, wenn bei Eintreten der Rechtskraft des B-Plans das Ökokonto bereits existiert.

 

Weiterhin befindet sich die innerhalb des Plangebiets dargestellte Fläche nicht im Eigentum der Gemeinde Poppendorf (private Grünfläche im nördlichen Teil des Geltungsbereichs). Inwieweit die Eigentümerin der beiden teilweise in Anspruch genommenen Flurstücke ihre Zustimmung für die Inanspruchnahme als Ausgleichsfläche erteilt, geht aus den bisherigen Planunterlagen nicht hervor und ist im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens noch zu klären.

 

Mit Schreiben vom 25.11.2019 erhielt die Gemeinde Poppendorf, von TÜV Nord die Bitte, den mit Ihnen bestehenden Vertrag zur Aufstellung des B-Plans 3-2 aufzulösen (siehe Anlage).

Für die weitere Bearbeitung wurde Herr Winter vom Planungsbüro ign aus Waren empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 09. Dezember 2019 den Vertrag zur Aufstellung des B-Plan Nr. 3-2 der Gemeinde Poppendorf mit TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co.KG aufzulösen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

 

 

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Anlagen

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