BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/181/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Der Antragsteller ist Eigentümer der Flurstücke 35/2 und 36/27, Flur 1, Gemarkung Roggentin und beabsichtigt diese Flächen dahingehend ändern zu lassen, dass die im B-Plan Nr. 1 der Gemeinde Roggentin festgesetzte Fläche Sondergebiet „ Hotel“ mit der Ordnungsnummer 9 aufgehoben wird. Derzeit sind auf dieser Fläche nur Pensionen, Motels und Hotels zulässig. Der Antragsteller beantragt die Zulässigkeit eines anderen Gewerbes und wenn es das Schallgutachten zulässt eine Wohnbebauung.

 

Es wird der Antrag auf eine 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Roggentin für das Gebiet zwischen Roggentin und Neu Roggentin gestellt. Weiterhin wird die Gemeinde Roggentin um Zustimmung gebeten.

 

r die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Roggentin für das Gebiet zwischen Roggentin und Neu Roggentin sind drei Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufzufordern. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt.

 

Zur Umsetzung der Bauleitplanung ist es erforderlich einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Roggentin, dem Investor und dem Planungsbüro abzuschließen.

Der städtebauliche Vertrag ist ein öffentlich rechtlicher Vertrag und ist im § 11 BauGB geregelt und dient der Erfüllung städtebaulicher Aufgaben.

 

Ergänzung aus der Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Roggentin vom 20.01.2020

Der Bauausschuss der Gemeinde Roggentin hat in seiner Sitzung am 20.01.2020 über die Thematik beraten. Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Roggentin r das Gebiet zwischen Roggentin und Neu Roggentin zuzustimmen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 03. Februar 2020, dem Antrag über die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Roggentin für das Gebiet zwischen Roggentin und Neu Roggentin zuzustimmen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 03. Februar 2020, drei Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufzufordern. Dem wirtschaftlich günstigsten Angebot ist der Zuschlag zu erteilen. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Auftrag zu unterschreiben.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschlussvorschlag 3:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin beschließt in ihrer Sitzung am 03. Februar 2020, mit dem Grundstückseigentümer und dem Planungsbüro einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten. Der Bürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen und zu siegeln.

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Finanzierung wird über einen städtebaulichen Vertrag geregelt.

Die Kosten trägt der Investor.

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

 

 

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Anlagen

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