BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/203/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Antragsteller beantragen den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück in der

 

Gemarkung: FienstorfFlur: 1Flurstücke: 257/4, 258/3

 

Antragseingang im Amt: 10.01.2020Fristablauf nach BauGB: 10.03.2020

 

Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans der ehemaligen Gemeinde Steinfeld für den Ortsteil Fienstorf. Die baurechtliche Beurteilungsgrundlage bilden somit die §§ 30 III i. V. m. 34 I BauGB. Demnach sind Bauvorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut wird, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Zudem darf das Bauvorhaben nicht gegen die Festsetzungen des einfachen B-Plans verstoßen.

 

Rein planungsrechtlich stehen Bedenken nicht entgegen. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB kann erteilt werden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Broderstorf empfiehlt der Bürgermeisterin in seiner Sitzung am 17.02.2020 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses der Antragsteller auf dem Grundstück in der Gemarkung Fienstorf, Flur 1, Flurstücke 257/4, 258/3 zu erteilen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

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Anlagen

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