BV Gemeinde ein Gremium (i.d.R. nur GV) - BV/BAU/209/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Die Antragsteller beantragen die 1. Verlängerung der Baugenehmigung vom 02.02.2017 zum Az.: 5199-16-15 zum Bauvorhaben Ersatzneubau eines Carports mit Walmdach auf dem Grundstück in der

 

Gemarkung: IkendorfFlur: 1Flurstück 206

 

Antragseingang im Amt: 17.01.2020Fristablauf nach BauGB: 17.03.2020

 

Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung von Ikendorf. Die baurechtliche Beurteilungsgrundlage bildet somit § 34 BauGB. Demnach sind Bauvorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Grundstücksfläche, die überbaut wird, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Rein planungsrechtlich stehen Bedenken nicht entgegen. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB kann erteilt werden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Broderstorf empfiehlt der Bürgermeisterin in seiner Sitzung am 17.02.2020 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur 1. Verlängerung der Baugenehmigung vom 02.02.2017 (Az.: 5199-16-15) für das Bauvorhaben Ersatzneubau eines Carports mit Walmdach der Antragsteller auf dem Grundstück in der Gemarkung Ikendorf, Flur 1, Flurstück 206 zu erteilen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

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Anlagen

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