BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/345/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Das Vorhaben Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Steinfeld, Dorfstraße 1-12 wurde bereits in den Sitzungen des Ausschusses für Bauwesen und Territorialentwicklung am 17.02.2020 und am 27.04.2020 sowie in den Sitzungen der Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf am 04.02.2020 und 06.05.2020 in der BV/BAU/205/2020 vorgestellt und beraten. In der Anlage 1 sind diese Beschlussvorlage und der Beschlussauszug noch mal zur Information zu finden.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 06.05.2020 wurde beschlossen, dass das Amt das Gespräch mit der E.DIS suchen soll, mit dem Ziel zu prüfen, ob die Realisierung eines gemeinsamen Bauvorhabens möglich ist, dass die Erdverlegung der Stromleitungen und die Verkabelung der Straßenbeleuchtung beinhaltet.

 

In den Gesprächen mit der E.DIS Netz GmbH zeigte sich diese offen für ein gemeinsames Vorhaben und hat mit der Planung der Erneuerung der Stromversorgungsleitungen in der Dorfstraße 1-12 in Steinfeld begonnen. Dazu ist in Anlage 2 der Entwurf zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Information eingestellt.

 

Die E.DIS Netz GmbH hat der Gemeinde Broderstorf einen Vertrag Dienstleistung Licht vorgestellt, der als Entwurf als Anlage 4 beigefügt ist. In der Anlage 3 sind die Beschreibungen und Erläuterungen des Vertrages Dienstleistung Licht zu finden.

 

Der Vertrag stellt sich wie folgt dar:

Die E.DIS Netz GmbH plant, errichtet und betreibt die Straßenbeleuchtungsanlage. Die Straßenbeleuchtungsanlage ist in Eigentum der E.DIS Netz GmbH. Mit der Grundvergütung wird die Investition bzw. Finanzierung gem. Punkt 3.2 a) des Vertragsentwurfes beglichen. Mit Beendigung des Vertrages kann die Anlage zum Restbuchwert in das Eigentum der Gemeinde übernommen werden. Übernimmt die Gemeinde die Anlage nicht in Ihr Eigentum, ist sie gem. Vertrag (Punkt 6.2) verpflichtet, die Anlage auf Ihre Kosten zurück zu bauen.

Alle Störungen und Beschädigungen werden durch die E.DIS Netz GmbH beseitigt ohne zusätzliche Kostenbeteiligung durch die Gemeinde Broderstorf. Die Kosten der Unterhaltung werden gem. Punkt 3.2 b) des Vertragsentwurfes beglichen.

Die Energieversorgung erfolgt durch die E.DIS Netz GmbH. Der Kommunalrabatt Straßenbeleuchtung wird pauschal über die Konzessionsabrechnung erstattet. Die Stromkosten werden gem. Punkt 3.2 c) des Vertragsentwurfes beglichen.

Die Grundvergütung kann über Laufzeiten von 3 bis 10 Jahren und die Laufzeit der laufenden Unterhaltung kann von 3 bis 20 Jahre vertraglich geregelt werden. Die Finanzierung gestaltet sich entsprechend der gewählten Laufzeiten.

 

Die E.DIS Netz GmbH regelt die Dienstbarkeiten der Straßenbeleuchtungsanlage zur Sicherung des Nutzungsrechtes auf den betroffenen nichtgemeindlichen Flurstücken auch in Hinblick auf die spätere Übernahme der Anlage in das Eigentum der Gemeinde Broderstorf.

 

Die Anlage wird unmittelbar am Gehweg in der Grünfläche aufgestellt. Es sind 11 Leuchten geplant einschl. einer Leuchte an der Bushaltestelle östlich der Straße. Es erfolgt eine eigene Verkabelung der Anlage. Der Kabelverteilerschrank ist hinter der östlichen Bushaltestelle geplant. Eine Reduzierung der Lichtstärke in der Nacht soll zur Einsparung von Stromkosten und zur Verringerung der Lichtverschmutzung beitragen.

 

Der Ausschuss für Bauwesen und Territorialentwicklung empfiehlt der Gemeindevertretung in seiner Sitzung am 21.09.2020 2 Vorschläge:

Vorschlag 1

  1. Laufzeit der Grundvergütung:    20    Jahre
  2. Laufzeit der Unterhaltung und Betreibung
    der Anlage durch die E.DIS Netz GmbH
    nach Ablauf der Laufzeit der Grundvergütung    20    Jahre
  3. Zahlung eines einmaligen Investitionszuschusses in Höhe von   10.000,00  Euro

 

Vorschlag 2

  1. Laufzeit der Grundvergütung:     10    Jahre
  2. Laufzeit der Unterhaltung und Betreibung
    der Anlage durch die E.DIS Netz GmbH
    nach Ablauf der Laufzeit der Grundvergütung     10    Jahre
  3. Zahlung eines einmaligen Investitionszuschusses in Höhe von   10.000,00  Euro

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 07.10.2020 für die Errichtung und Betreibung einer Straßenbeleuchtungsanlage in Steinfeld, Dorfstraße 1-12 die E.DIS Netz GmbH zu beauftragen.

 

Der Vertrag Dienstleistung Licht soll abgeschlossen werden mit folgenden Merkmalen:

  1. Laufzeit der Grundvergütung:          Jahre
  2. Laufzeit der Unterhaltung und Betreibung
    der Anlage durch die E.DIS Netz GmbH
    nach Ablauf der Laufzeit der Grundvergütung          Jahre
  3. Zahlung eines einmaligen Investitionszuschusses in Höhe von           Euro

 

Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden bevollmächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

__ Ja - Stimmen__ Nein - Stimmen __ Stimmenthaltung(en)

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

In der Anlage 5 sind die möglichen Konditionen des Vertrages dargestellt.

 

Das Entgelt des Vertrages setzt sich gem. Punkt 3 des Vertrages zusammen:

  1. Grundvergütung – in Abhängigkeit von der Laufzeit
  2. Betriebskosten 1 der Wartung und Unterhaltung – konstanter pauschaler Betrag
  3. Betriebskosten 2 der Energieversorgung – konstanter pauschaler Betrag

 

Die Grundvergütung kann zwischen 4 Laufzeiten gewählt werden:

  1. 3 Jahre
  2. 5 Jahre
  3. 8 Jahre
  4. 10 Jahre

In der Tabelle „Konditionen nach Laufzeit“ sind die Kosten der einzelnen Laufzeiten dargestellt.

 

Konditionen nach Laufzeit:

Entgelte

3 Jahre

5 Jahre

8 Jahre

10 Jahre

 

je Jahr

gesamt

je Jahr

gesamt

je Jahr

gesamt

je Jahr

gesamt

Grundvergütung

10.140,30 €

30.420,90 €

6.198,30 €

30.991,50 €

4.003,35 €

32.026,80 €

3.288,80 €

32.888,00 €

Betriebskosten 1

298,37 €

895,11 €

298,37 €

1.491,85 €

298,37 €

2.386,96 €

298,37 €

2.983,70 €

Betriebskosten 2

471,24 €

1.413,72 €

471,24 €

2.356,20 €

471,24 €

3.769,92 €

471,24 €

4.712,40 €

gesamt

10.909,91 €

32.729,73 €

6.967,91 €

34.839,55 €

4.772,96 €

38.183,68 €

4.058,41 €

40.584,10 €

Alle Kostenangaben einschl. 19% Umsatzsteuer.

 

Nach der Laufzeit der Grundvergütung kann der Vertrag für die Unterhaltung flexibel bis zu 20 Jahre gewählt werden oder auch nicht fortgesetzt werden. Die Kosten ergeben sich aus den Betriebskosten 1 und 2 und betragen 769,61 Euro einschl. 19% Umsatzsteuer je Jahr. Die Betriebskosten 1 (Wartung und Unterhaltung) werden alle 4 Jahre angepasst. Die Betriebskosten 2 (Energieversorgung) werden nach Bedarf angepasst. Die Anpassungen werden vertraglich festgelegt.

 

Bei Übernahme der Straßenbeleuchtungsanlage nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist der Restbuchwert zu begleichen und die Mittel müssen im entsprechenden Haushaltsjahr eingestellt werden. Bei einer Vertragslaufzeit von 20 Jahren beträgt der Restbuchwert 0,00 Euro.

 

Die Gemeinde kann einen Investitionszuschuss als einmaligen Betrag nach Inbetriebnahme zahlen. Wird ein Investitionszuschuss vereinbart, verringert sich der Betrag der Grundvergütung. Die Betriebskosten bleiben gleich.

 

Im Haushaltsjahr 2020 sind im Teilhaushalt 2 eingestellt:

Produktkonto:54100.7853200

Mittel in Höhe von:55.000,00 Euro

Je nach Gestaltung des Vertrages sind die notwendigen Mittel in den kommenden Haushalten vorzumerken.

Die Finanzierung einschl. eines Investitionszuschusses ist gesichert.

 

 

Der Vertrag Dienstleistung Licht ist gem. § 55a der Kommunalverfassung M-V eine langfristige Verpflichtung, der genehmigungspflichtig bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Rostock ist.

 

 

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Die Gemeinde Broderstorf besitzt an der Straße wenige für die Maßnahme nicht bedeutende Flurstücke. Die E.DIS Netz GmbH wird Dienstbarkeiten für die Errichtung und Betreibung der Straßenbeleuchtungsanlage erreichen, die auch bei späterer Übernahme der Anlage durch die Gemeinde Broderstorf übernommen werden.

 

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Anlagen

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