Beschlussvorlage - BV/LIE/595/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

In der Sitzung des Hauptausschusses am 01.11.2022 wurde angesprochen, dass der Bürger- und Kulturverein Broderstorf e.V. sich, wie der SV Pastow e.V., mit 10 % an den Betriebskosten für das von ihm gemietete Dorfgemeinschaftshaus beteiligen soll.

 

Um die 10 %-ige Umlage vollziehen zu können, ist die Änderung des Mietvertrages notwendig.

 

Vorgeschlagen wird die Betriebskostenumlage für folgende Kosten:

 

Grundsteuer

Versicherungen

Grundstücks- und Grünanlagenpflege

Sicherheitsdienst/Aufschaltung Alarmanlage

Wartungen aller Art

Wartung ortsveränderliche Elektrogeräte, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

keine

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf beschließt in ihrer Sitzung am 07.12.2022, dass der Mietvertrag vom 26.03.2013 zwischen der Gemeinde Broderstorf und dem Bürger- und Kulturverein e.V. dahingehend wird, dass folgende Betriebskosten in Höhe von 10 % an den Bürger- und Kultverein e.V. umgelegt werden (= 2. Änderung des Mietvertrages):

 

Grundsteuer

Versicherungen

Grundstücks- und Grünanlagenpflege

Sicherheitsdienst/Aufschaltung Alarmanlage

Wartungen aller Art

Wartung ortsveränderliche Elektrogeräte, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden

 

Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden bevollmächtigt, die 2. Änderung zum Mietvertrag vom 26.03.2013 zwischen der Gemeinde Broderstorf und dem Bürger- und Kulturverein Broderstorf e.V. zu unterschreiben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Produkt-Konto 57300.4411003

Der jährliche Ertrag hängt von der Höhe der umlagefähigen Betriebskosten ab.
 

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