Beschlussvorlage - BV/BAU/217/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Ausschuss für Umwelt und Ordnung Broderstorf hat sich z.B. in seinen Sitzungen am 16.01.2023 und am 13.03.2023 mit dem Thema „Mitfahrbänken für die Gemeinde Broderstorf“ beschäftigt. Dies tat die Gemeindevertretung Broderstorf am 05.04.2023 ebenso.

Auf Grund der großen Resonanz möchte die Gemeindevertretung und der Bauusschuss dieses Thema auch in den Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport Broderstorf mit einfließen lassen bzw. vorstellen.

 

Es wird vorgeschlagen, dass die Gemeinde Broderstorf insgesamt 10 Mitfahrbänke im Gemeindegebiet aufstellt. Folgende Vorteile „liegen auf der Hand“:

 

  1. Damit wird eine kostengünstige Ergänzung zum aktuellen öffentlichen Verkehrsnetz bzw. zum öffentlichen Nahverkehr geschaffen.
  2. Des Weiteren kann man bei dieser Maßnahme auch von den deutschlandweiten Erfahrungen, insbesondere in ländlichen Räumen, profitieren.
  3. Durch die Nutzung von Mitfahrbänken tragen wir zur Verbesserung der alternativen Mobilität in unserem Gemeindegebiet bei.
  4. Dadurch kann eine bessere Vernetzung der östlichen Ortsteile der Gemeinde untereinander und der Anschluss zu bestehenden Haltestellen bzw. Anschlusspunkten des öffentlichen Verkehrsnetzes, hergestellt werden.
  5. Mit dem Einsatz von Mitfahrerbänken wird auch ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet, da viele Fahrzeuge häufig mit nur einem Fahrer besetzt sind

 

Die Mitfahrbank ist eine speziell beschilderte und gekennzeichnete Bank, die an zentralen Plätzen und Verkehrsachsen, auch zusätzlich an bestehenden Haltestellen aufgestellt wird. Personen, die ein bestimmtes Ziel erreichen wollen, können auf der Bank platznehmen und ihren Zielort allen potentiellen Verkehrsteilnehmern über ein fest installiertes Schild (mehrere Zielorte sind einstellbar) signalisieren.

Wer mit dem Auto in diese Richtung (Ziel) unterwegs ist, welches die wartende Person an der Mitfahrbank eingestellt hat, kann die Mitfahrerin / den Mitfahrer (ev. auch spontan) einfach mitnehmen. Insbesondere für den Gelegenheitsverkehr kann die Mobilität von Personen ohne eigenen Pkw so deutlich verbessert werden. Neben den geringen Anschaffungskosten für die Mitfahrbänke fallen lediglich laufende Betriebskosten, für die Pflege der Bänke bzw. des Standortes an.

Wichtig ist auch, dass die Mitfahrerinnen und Mitfahrer über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters abgesichert sind. Es entstehen also keine zusätzlichen Versicherungskosten unsererseits.

 

Auswirkungen auf das Liegenschaftsamt:

keine

 

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2023, die Einführung von insgesamt 10 Mitfahrbänken für folgende Standorte in der Gemeinde Broderstorf:

 

  • Broderstorf, gegenüber dem Gasthof „Zur Mooreiche“
  • OT Pastow,  Bushaltestelle „Am Beistensoll“
  • OT Ikendorf-Ausbau, Bushaltestelle 
  • OT Fienstorf, neben Bushaltestelle in Richtung Neu Broderstorf
  • OT Steinfeld, Bushaltestelle
  • OT Neu Steinfeld
  • OT Teschendorf, Bushaltestelle „Frei im Felde“
  • OT Neu-Broderstorf, Bushaltestelle
  • OT Rothbeck
  • OT Öftenhäven

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 07.06.2023, die erforderlichen finanziellen Mittel für dieses Vorhaben in den Jahreshaushalt 2024 mit einzuplanen.

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Finanz. Auswirkung

Die nötigen finanziellen Mittel für dieses Projekt werden nach positiven Beschluss für das Haushaltsjahr 2024 eingeplant.

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Anlagen

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