BV Gemeinde mehrere Gremien - BV/BAU/594/2021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt/Problemstellung:

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3-2 hat nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.08.2017 bis zum 29.09.2017 und erneut in der Zeit vom 27.11.2017 bis zum 30.12.2017 öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 16.11.2017 sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt worden.  

 

Nach § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

 

Von der Öffentlichkeit sind hrend der öffentlichen Auslegungen keine Stellungnahmen eingegangen. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Äußerungen der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung werden gemäß Anlage nach § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt.

 

Der Bebauungsplan ist nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.   

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Poppendorf beschließt in ihrer Sitzung am 29.11.2021 den Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebauungsplans Nr. 3-2 für die Gebietserweiterung des Wohngebiets „Poppendorf-Fasanenberg“ mit folgenden Punkten:

 

1.

Die Gemeindevertretung hat die eingegangenen Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

Nachfolgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

 

 

3

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

 

8

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV

 

16

HanseWerk AG

 

19

Vodafone Kabel Deutschland GmbH

 

20

Regionalbus Rostock GmbH

 

 

Von den nachfolgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht worden.

 

 

2

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V

 

5

Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation Vermessungs- und Katasterwesen

 

6

Straßenbauamt Stralsund

 

7

Bergamt Stralsund

 

9

LK Rostock, Amt für Straßenbau und Verkehr, SG Straßenbau

 

9

LK Rostock, untere Wasserbehörde

 

10

WBV Untere Warnow - Küste

 

14

GDMcom mbH

 

15

50 Hertz Transmission GmbH

 

21

Yara Rostock

 

N2

Gemeinde Blankenhagen

 

N3

Gemeinde Broderstorf

 

N4

Klein Kussewitz (jetzt Gemeinde Bentwisch)

 

N5

Gemeinde Mönchhagen

 

 

Die von den nachfolgend aufgeführten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Hinweise und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3-2 sowie die Äußerungen der Öffentlichkeit, die im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung vorgebracht wurden, hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: (siehe Anlage)

 

 

1

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

 

4

StALU Mittleres Mecklenburg

 

9

LK Rostock, Amt für Kreisentwicklung

 

9

LK Rostock, Kreisordnungsamt Abt. Brandschutz

 

9

LK Rostock, untere Naturschutzbehörde

 

9

LK Rostock, untere Bodenschutzbehörde

 

9

LK Rostock, Amt für Straßenbau und Verkehr, SG Straßenverkehr

 

11

EURAWASSER Nord GmbH (jetzt: Nordwasser GmbH)

 

12

Warnow-Wasser- und Abwasserverband

 

13

E.DIS AG

 

17

Stadtwerke Rostock AG

 

18

Deutsche Telekom Technik GmbH

 

22

Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock

 

N1

Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

Ö

Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung

 

2.

Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

3.

Das Amt Carbäk wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

4.

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist, beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 3-2, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

5.

Die Begründung wird gebilligt.

 

6.

Der Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 3-2 ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 

 

Die Ausführungen unter „Finanzielle Auswirkungen“ sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im TH 2 stehen auf dem Produktkonto 51100.5625500 noch finanzielle Mittel in Höhe von 28.313,82 € für die Aufstellung des B-Plans Nr. 3-2 zur Verfügung.

 

Auswirkungen auf Liegenschaftsangelegenheiten:

Keine

 

 

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Anlagen

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